Multi-Rente
Informationsseite - kein Abschluss mehr möglich
Einstellung des Neugeschäfts
Seit dem 01.01.2026 ist der Abschluss von Neuverträgen in der Multi-Rente nicht mehr möglich.
Was bedeutet das konkret?
- Bestandsverträge bleiben bestehen und werden bedingungsgemäß und uneingeschränkt weitergeführt. Die vereinbarten Leistungen sind gewährleistet.
- Neugeschäft ist seit dem 01.01.2026 nicht mehr möglich.
Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Vertriebsleiter zur Verfügung.
Janitos Multi-Rente
Die Janitos Multi-Rente hilft Ihnen, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht mehr wie gewohnt leben oder arbeiten können. Sie zahlt Ihnen jeden Monat Geld – eine sogenannte Rente.
Die Multi-Rente besteht aus 6 Bausteinen. Jeder Baustein sorgt dafür, dass Sie Geld bekommen, wenn etwas passiert:
- Sie werden durch einen Unfall dauerhaft körperlich eingeschränkt
- Ein Organ (z. B. Herz oder Lunge) wird durch Unfall oder Krankheit geschädigt
- Sie bekommen eine schwere Krankheit wie Krebs oder einen Schlaganfall
- Sie verlieren wichtige Grundfähigkeiten, z. B. Gehen, Sehen oder Sprechen durch einen Unfall oder eine Krankheit
- Sie werden durch einen Unfall oder eine Krankheit pflegebedürftig, weil Sie sich nicht mehr selbst versorgen können
- Sie bekommen bei bestimmten Fällen eine einmalige Geldzahlung (nur bei „Best Selection“)
Wenn eines dieser Dinge passiert, bekommen Sie die vereinbarte monatliche Rente.
Für wen ist die Multi-Rente geeignet?
Die Multi-Rente ist eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie ist besonders geeignet für:
- Menschen, die keine BU bekommen können, z. B. wegen ihres Berufs
- Menschen, denen eine BU zu teuer ist
- Menschen, die ihre BU oder Unfallversicherung ergänzen möchten
Wichtig: Die Multi-Rente zahlt auch dann, wenn Sie noch arbeiten können. Sie ist nicht abhängig davon, ob Sie berufsunfähig sind. Die Multi-Rente zahlt im Leistungsfall ein Leben lang. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt meist nur bis zu einem bestimmten Alter.
Leistungsbereiche der Janitos Multi-Rente
Unfall
Führt ein Unfall zu einer Invalidität der versicherten Person, zahlen wir die vereinbarte monatliche Rente bereits ab einem Invaliditätsgrad von 50 %.
Organschädigung
Bei dauerhaften irreversiblen Beeinträchtigungen von Organen als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit zahlen wir die vereinbarte Rente.
Schwere Erkrankungen
Voraussetzung für die Rentenzahlung ist eine der folgenden Erkrankungen: Krebs (ab Stadium II), Fortgeschrittene Demenz, HIV-Infektion, Organtransplantationen, Creutzfeld-Jakob-Syndrom, Schwere Motoneuronerkrankung, Polio, Psychische Störungen oder Geisteskrankheiten, Schwere Verbrennungen.
Verlust von Grundfähigkeiten
Wir zahlen die vereinbarte monatliche Rente bei Verlust von Grundfähigkeiten (z.B. sprechen, hören, sehen) durch Unfall oder Krankheit, sobald der Verlust zu einer bestimmten Mindestpunktzahl führt.
Pflegebedürftigkeit
Wird die versicherte Person durch Unfall oder Krankheit gem. den Voraussetzungen der Versicherungsbedingungen pflegebedürftig, wird die vereinbarte monatliche Rente ausgezahlt.
Kapitalsofortleistung
In Best Selection enthalten: Auszahlung von jeweils drei Monats-Renten im Leistungsfall und im Todesfall während der Rentenbezugszeit.
Im Kindertarif optional gegen Zuschlag in Balance und Best Selection: 12 Monats-Renten im Leistungsfall und bei schweren OPs; 3 Monats-Renten im Todesfall.
Unsere 2 Produktlinien im Überblick
Balance
Best Selection
Leistungsarten
Unfallrente
Pflegerente
Organrente
Grundfähigkeitenrente
Dread-Disease-Rente inkl. Krebsrente
Maximale Dauer der Krebsrente
Kapitalsofortleistung für Erwachsene
Kapitalsofortleistung im Leistungsfall
Weitere Highlights
Beitragsfreier Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit
Verspätete Schadenmeldung
Nachversicherungsgarantie
Innovationsupdate-Garantie
Diese Übersicht stellt nur einen Auszug dar und ist keine abschließende Aufzählung der Leistungserweiterungen. Es gelten die jeweils aktuellen Versicherungsbedingungen.